Neue Ausbildungsordnung für Bankkaufleute

Zum neuen Schuljahr 2020/21 ist die neugeordnete Berufsausbildung Bankkaufmann/-frau zum 1. August 2020 gestartet. Die Grundlagen hierfür bilden die bundeseinheitliche Ausbildungsordnung und die neue Lehrplanrichtlinie für Bankfachklassen in Bayern.

Die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau vom 30. Dezember 1997 (AO 1998) wurde nun zum August 2020 nach über zwei Jahrzehnten abgelöst und grundlegend reformiert.

Folgende Punkte lassen sich zusammenfassend herausstellen:

  • Umfassendere Abbildung der betrieblichen Praxis: vollständige, strukturierte Beratungsprozesse mit Stärkung der Handlungskompetenz und Ausrichtung an der Kundenbeziehung
    (von der Neukundengewinnung mit einfachen Serviceleistungen und Liquidität bis hin zur komplexeren Leistungen wie Vorsorge/Absicherung oder gewerblichen Finanzierungen)
  • weiterhin breite Ausbildung möglich durch Vorgabe von Mindestinhalten (unabhängig von Größe des Kreditinstituts sowie Ausbildungsfähigkeiten und Akquise potentieller Bewerber)
  • stärkere Integration digitaler Tools und Medien und Nutzung dieser Potentiale
  • Aktualisierung der Ausbildungs- bzw. Lerninhalte
  • Ersatz der bisherigen Zwischenprüfung als Teil 1 einer gestreckten Abschlussprüfung
  • praxisnähere Prüfung, auch im mündlichen Teil

 

An der Europa-Berufsschule Weiden i.d.OPf. sind 32 neue Bankauszubildende im September 2020 in der Jahrgangsstufe 10 (WBK 10a und WBK 10b) mit dem Unterricht gestartet.

Über das "neue" Berufsbild Bankkaufmann/-frau und die Möglichkeiten durch diese Ausbildung berichtete auch die lokale Tageszeitung Der Neue Tag am 26. August 2020.