Gliederung der Ausbildung
1. Ausbildungsjahr (BGJ) (Weiden)
Das erste Ausbildungsjahr findet für alle, die Zimmerin/Zimmerer werden möchten, nicht im Betrieb statt, sondern wird als Berufsgrundschuljahr (BGJ) durchgeführt (gilt flächendeckend für Bayern). Zum Besuch des BGJ ist ein Ausbildungsvertrag noch nicht zwingend erforderlich. Abgesehen von den allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch, Sozialkunde usw. erfolgt der Unterricht in Lernfeldern. Etwa die Hälfte der gesamten Unterrichtszeit ist für den praktischen Unterricht in der Werkstatt vorgesehen.
Im Berufsgrundschuljahr werden alle theoretischen und praktischen Grundlagen des Zimmererhandwerks vermittelt. Ebenso erfolgt eine Einführung in Maschinenarbeit sowie in neue Technologien (z. B. EDV / CNC / CAD). Das BGJ enthält auch vier Wochen Praktikum in einem Eine praktische Abschlussprüfung beendet das Berufsgrundschuljahr, das nach erfolgreichem Bestehen in Bayern als erstes Ausbildungsjahr anerkannt wird. Bei dieser Prüfung müssen alle Schüler selbstständig ein kleines Bauwerk planen, das im Anschluss in Gruppenarbeit gefertigt wird.
2. und 3. Ausbildungsjahr (Furth im Wald / Grafenwöhr /Bayreuth)
Das 2. und 3. Ausbildungsjahr findet im Betrieb statt und wird durch jeweils 10 Wochen an der Berufsschule ergänzt.
Schwerpunkt der Ausbildung ist neben fachlichen Inhalten das selbstständige Gestalten, Konstruieren, Planen, Durchführen und Kontrollieren der übertragenen Aufgaben aus allen Bereichen des Zimmererhandwerks. Neben den traditionellen Zimmererarbeiten wie das Fertigen von Dachstühlen werden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr auch der Treppenbau, der Holzhausbau und das Dachdecken unterrichtet.
Während dieser zwei Ausbildungsjahre werden alle Schüler zusätzlich in den Handwerkskammern auf ihr vielseitiges Aufgabengebiet vorbereitet.
Die Gesellenprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (inkl. Wirtschafts- und Sozialkunde) und einem praktischen Teil.
Die praktische Prüfung beinhaltet eine eintägige Arbeitsprobe bei der auch alle Arbeitsgebiete des Zimmerers abgeprüft werden.
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