Wichtige Informationen und Hinweise

Berufsschüler/innen, die in Bayern in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, erhalten für die im Zusammenhang mit dem Berufsschulbesuch notwendige auswärtige Unterbringung einen Ersatz der entsprechenden Kosten durch den Freistaat Bayern. Die auswärtige Unterbringung ist notwendig, wenn Schüler/innen an aufeinander folgenden Unterrichtstagen die tägliche Rückkehr zum gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht zugemutet werden kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Abwesenheit vom Aufenthaltsort bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als 12 Stunden beträgt bzw. für Hin- und Rückfahrt insgesamt mehr als drei Stunden erforderlich sind. Die Reservierung des Heimplatzes wird von der Schule gesteuert und vorgenommen.

Umschüler/innen und Selbstzahler/innen erhalten keinen Kostenersatz. Die Rechnung über die angefallenen Heimkosten trägt die Schülerin / der Schüler dann selbst. Kostenersatz können Umschüler/innen bei der zuständigen Agentur für Arbeit, Selbstzahler bei der zuständigen Schulbehörde ihrer Heimatgemeinde beantragen.
Ein Rücktritt von der Heimunterbringung während des Schuljahres (z. B. tägliche Rückkehr zur Wohnadresse oder Beendigung des Ausbildungsverhältnisses) ist sowohl der Schule als auch der Heimleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

Wird die bereitgestellte Heimunterbringung ohne zwingenden Grund nicht in Anspruch genommen bzw. erfolgt keine rechtzeitige schriftliche Abmeldung, entfällt der staatliche Kostenersatz, d. h. bei beantragter, aber nicht in Anspruch genommener Heimunterkunft (Ausnahme: nachgewiesene Erkrankung/Verhinderung) wird der für die Vorhaltung der Unterkunft festgelegte Kostenersatz für die verbleibende Blockzeit den jeweiligen Berufsschülerinnen / Berufsschülern bzw. deren Erziehungsberechtigten vom Heim in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Falle des Fehlverhaltens von Schülerinnen/Schülern (Verstoß gegen die Heimordnung oder auch Ausschluss o. ä.). Bei unberechtigtem Aufenthalt im Handwerkerhaus sind die angefallenen Kosten selbst zu tragen. Dies gilt ebenso bei unentschuldigter Abwesenheit.

Wenn Berufsschüler/innen, z. B. wegen Krankheit, die Heimunterkunft nicht in Anspruch nehmen, ist neben der Schule unbedingt auch die Heimleitung zu informieren.

Die Unterbringung erfolgt i.d.R. im Lehrlingswohnheim Philipp Karl im Handwerkerhaus, Bismarckstraße 1, 92637 Weiden i.d.OPf. (Tel.: 0961 32793 oder 0961 480250-0).

Den Antrag auf Heimunterbringung können Sie bereits bei der Online-Anmeldung stellen, alternativ finden Sie diesen auch hier.

Das Wohnheim ist werktags von 06:00 – 22:00 Uhr geöffnet, die Anreise ist am Sonntag von 19:00 – 22:00 Uhr oder werktags von 16:00 – 22:00 Uhr möglich.

Frühstück wird von Montag – Freitag von 07:00 – 07:45 Uhr angeboten, die Kosten hierfür werden übernommen. Außerdem stehen Gemeinschaftsküchen zur Selbstverpflegung zur Verfügung.

Die Schlüsselabgabe ist am Abreisetag von 07:00 – 07:45 Uhr möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hausordnung des Lehrlingswohnheims Philipp Karl.