Berufssprachliche Förderung in Fachklassen und im BGJ

  • Zentrales Ziel ist die Sprachförderung
  • Entscheidung über Organisation und zeitliche Durchführung der berufssprachlichen Förderung trifft die Schulleitung im Rahmen des pädagogischen Ermessens

Die Sprachförderstunden sind für alle Schüler mit einem besonderen Sprachförderbedarf in den Fachklassen aller Jahrgangsstufen der Berufsschule sowie im vollzeitschulischen Berufsgrundschuljahr (BGJ/s) und an den staatlichen Berufsfachschulen.

Zu dieser Gruppe können neben Asylbewerbern und Flüchtlingen auch andere Schülerinnen und Schüler gehören, die erst kürzlich aus dem Ausland zugezogen sind.

In der Regel kann von diesem besonderen Sprachförderbedarf ausgegangen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 einer Fachklasse, bei Eintritt in das schulische Berufsgrund-schuljahr oder bei Eintritt in die Berufsfachschule nicht länger als 48 Monate ihren gewöhnlichen Aufenthalt erstmals in einem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz begründet haben, in dem Deutsch Amtssprache ist.

Diese Zielgruppen gilt es vorranging zu berücksichtigen.

Die ergänzende berufssprachliche Förderung kann entweder zusätzlich oder eingebettet in den regulären Unterricht erfolgen.