Sprengel

Der Schulsprengel legt fest, welche Berufsschule die Schüler im Normalfall besuchen.
Bei der Schulwahl dient grundsätzlich der Ausbildungsort als Kriterium (vgl. Art. 42, 43 BayEUG).
Sollte das für den Auszubildenden eine unzulässige Härte mit sich bringen, so kann er einen "Gastschulantrag" stellen und damit eine andere Berufsschule wählen. Auch besondere Angebote oder Zusatzqualifikationen der Europa-Berufsschule Weiden berechtigen zur Prüfung einen Antrag des Ausbildungsbetriebes oder Schülers zum Besuch unserer Berufsschule abweichend vom jeweiligen Sprengel.

Für Bankkaufleute besteht der Einzugsbereich/Sprengel der Europa-Berufsschule in der Stadt Weiden i.d.OPf., dem Landkreis Neustadt/WN. und dem Landkreis Tirschenreuth (Region Nordoberpfalz).

Ausbildung

Die Berusausbildung ist grundsätzlich auf 36 Monate ausgelegt.
Der Bankkaufmann bzw. die Bankkauffrau ist in Unternehmen, welche Finanzdienstleistungen für Privat- und Geschäfts-/Firmenkunden anbieten tätig.

Weitere Informationen hierzu im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit hier (externer Link).

Prüfung/en

Für die Durchführung der Prüfung ist die Industrie- und Handelskammer zuständig.
Grundsätzliche Informationen und Hinweise hierzu unter: www.aka-nuernberg.de

AO (2020): vgl. hierzu Hinweise unter: https://www.ihk-aka.de/pruefungen

dort Prüfungstermine Abschlussprüfung Teil 1
sowie Prüfungstermine Abschlussprüfung Teil 2